Hochschulzugangsberechtigung

Hinter dem Zungenbrecher Hochschulzugangsberechtigung (oftmals als „HZB“ abgekürzt) verbirgt sich die Vorbildung – insbesondere der Schulabschluss.


Wie wird mein ausländischer Schulabschluss anerkannt?

Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, braucht man entweder das Abitur oder das Fachabitur. Mit einem Fachabitur kann man nur an den praktischer ausgerichteten Fach-Hochschulen studieren („University of Applied Sciences“ – z.B. an der FH Erfurt, der Ernst-Abbe-Hochschule Jena und der Hochschule Schmalkalden), mit einem Abitur kann man zusätzlich auch an allen Universitäten studieren (also zusätzlich auch an der Bauhaus-Universität Weimar, der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der TU Ilmenau). Wenn kein deutsches (Fach-)Abitur vorhanden ist, sondern ein Schulabschluss aus dem Ausland vorliegt, muss dieses Schulzeugnis als dem deutschen Fachabitur oder Abitur gleichwertig anerkannt sein, um studieren zu können.

Da es auf der ganzen Welt natürlich unglaublich viele verschiedene Schulsysteme, Schultypen und Abschlüsse gibt, ist die Anerkennung von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Es gibt jedoch im Internet eine offizielle Datenbank, in der so ziemlich alle möglichen Abschlüsse aufgelistet sind – und ob sie in Deutschland anerkannt sind! Diese Datenbank heißt Anabin, ist öffentlich zugänglich und wird auch von den Hochschulen verwendet, um die Bewerbungen für ein Studium zu prüfen – leider ist sie jedoch nur auf Deutsch. Auf der linken Seite muss die Kategorie „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“ ausgewählt werden, anschließend in der Mitte von „Info“ auf „Suchen“ umgeschaltet werden.

Nach der Eingabe des Lands – in unserem Fall Syrien – sehen wir alle Bildungsabschlüsse, zu denen in Anabin Informationen vorliegen. Das sind nicht nur die Schulabschlüsse. Zwar finden sich hier auch Hochschulabschlüsse – in der Kategorie „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“ wird uns hier aber nur ein Bruchteil der Informationen angezeigt, die Anabin enthält – nämlich die Information, ob der Hochschulabschluss zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland grundsätzlich berechtigt. Mehr Informationen zu Hochschulabschlüssen finden sich in der entsprechenden Kategorie links.

Beispiel: Anerkennung des syrischen Abiturs

Als Beispiel können wir uns die syrischen Schulabschlüsse und ihre Bewertung anschauen, die uns zumindest in Weimar oft begegnen: Das syrische Abitur im naturwissenschaftlichen Zweig. Ein Klick auf diesen Abschluss öffnet ein Fenster mit den Informationen zur Anerkennung. Einmal runter scrollen zeigt, dass dieser Abschluss auf zwei unterschiedliche Arten anerkannt wird – je nachdem, ob die Punktzahl zwischen 60 und 69% oder über 70% der Gesamtpunktzahl liegt. Das bedeutet auch, dass bei weniger als 60% der Punkte das syrische Abitur nicht anerkannt wird – um eine Hochschulzugangsberechtigung zu bekommen, müsste also das Abitur komplett im Rahmen des Zweiten Bildungsweges z.B. an einer Abendschule/Volkshochschule (VHS) nachgeholt werden, was mindestens zwei Jahre dauert.

Im ersten Abschnitt, also bei 60 bis 69% der Punkte, wird eine sogenannte „bedingte Anerkennung“ beschrieben: Entweder muss eine Feststellungsprüfung bzw. ein Kurs an einem Studienkolleg mit anschließender Feststellungsprüfung (mehr dazu unten) absolviert werden, um eine Zulassung zu allen Hochschulen (d.h. auch zu allen Universitäten) zu erhalten. Oder es kann bereits ein erfolgreiches Studienjahr nachgewiesen werden – dann kann direkt ein Studium im selben oder ähnlichen Fächern aufgenommen werden und zwar ebenfalls an allen Fachhochschulen und Universitäten.

Der zweite Abschnitt, der bei mehr als 70% der Gesamtpunkte im syrischen Abitur gilt, ist etwas kürzer: Dieser Abschluss reicht für einen direkten Zugang zu allen Hochschulen (Hochschule meint immer Fachhochschule und Universität).

Wer also ein syrisches Abitur im naturwissenschaftlichen Zweig mit z.B. 74% der Punkte bestanden hat und nachweisen kann – also am besten sein Original-Zeugnis in der Hand hält – kann sich damit direkt für jeden Studiengang bewerben. Vorausgesetzt natürlich, dass die Sprachkenntnisse ausreichen. Falls weitere „Zulassungsbeschränkungen“ für die Aufnahme des Studiums gelten, wie z.B. ein Numerus Clausus (NC), wird die Universität nach Eingang der Bewerbung diese Dokumente überprüfen.

Wichtig: Es gibt über uni-assist bzw. der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) die Möglichkeit, eine „Zeugnisbewertung“ durchführen zu lassen. Dabei wird offiziell der „Wert“ des Bildungsabschlusses im Vergleich zum deutschen Bildungssystem eingeschätzt und die Noten werden umgerechnet – z.B. bei einem nicht-deutschen Universitäts-Diplom. Diese Bewertung ist für eine Bewerbung bei einer Hochschule nicht erforderlich! Möglicherweise gibt es Hochschulen, die solche Anerkennungen bevorzugen – es reicht aber eine offizielle Übersetzung des Originals (mehr dazu unten). Die Zeugnisbewertungen kosten Geld und sollen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt helfen.


Wie bekomme ich eine Zulassung, wenn ich im Ausland bereits studiert habe? 

Eine andere Möglichkeit, die Hochschulzugangsberechtigung nachzuweisen haben alle, die schon mal im Ausland studiert haben. Dabei gelten zwei Bedingungen: Erstens müssen in der Regel zwei, manchmal auch drei Semester erfolgreich abgeschlossen worden sein. Zweitens muss die jeweilige ausländische Hochschule in Deutschland anerkannt sein, was gerade bei staatlichen Universitäten im Ausland meistens der Fall ist. Bei Anabin gibt es auch eine Datenbank zu ausländischen Hochschulen: Statt auf „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“ muss man hierfür auf der linken Seite auf „Institutionen“ klicken, dann in der Mitte wieder auf „Suchen“. Entscheidend ist hier das Zeichen hinter dem „H“ beim Status der Hochschulen. Ein Plus bedeutet, dass die Hochschule in Deutschland anerkannt ist (H +), ein Minus, dass sie nicht anerkannt ist (H -). Oft steht jedoch Sowohl ein Plus, als auch ein Minus dabei (H +/-). Das heißt, dass die Hochschule nur teilweise anerkannt ist – nur für bestimmte Fächer, nur bestimmte Abschlüsse oder ähnliches. In diesem Fall kann man sich (am besten frühzeitig) an eine deutsche Hochschule wenden und wegen der Anerkennung der Heimat-Universität nachfragen. Die Mitarbeiter an deutschen Hochschulen verfügen über einen internen Zugang zur Anabin-Datenbank und können genauere Auskunft geben, ob die Hochschule im konkreten Fall anerkannt ist oder nicht. Meistens reicht ein Anruf um herauszufinden, wer für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse bzw. für internationale Studienbewerber zuständig ist.

Natürlich können im Ausland erbrachte Studienleistungen auch in Deutschland anerkannt werden. Wer schon in Syrien vier Jahre Medizin studiert hat und das Glück hatte, in Deutschland einen Studienplatz für Medizin zu bekommen, der muss nicht bei Null anfangen. Leider werden aber nur sehr selten alle Kurse angerechnet, oft nur ein Drittel oder die Hälfte. Die „Anrechnung“ der bereits absolvierten Kurse liegt immer in der Zuständigkeit der jeweiligen Fakultät der deutschen Universität, die Situation kann also von Hochschule zu Hochschule komplett unterschiedlich sein.


Was mache ich bei einer bedingten Anerkennung?

Wenn ausländische Schulzeugnisse nur bedingt anerkannt werden, kommt meistens das Studienkolleg ins Spiel: Studienkollegs gibt es in jedem Bundesland und sind leider auch überall etwas unterschiedlich organisiert. Ihre Aufgabe ist aber immer gleich – sie sollen eine Brücke in die deutsche Hochschulwelt bauen. Studienkollegs bieten dafür einjährige Vorbereitungskurse an, die mit einer Feststellungsprüfung abgeschlossen werden. Die Kurse bereiten inhaltlich und sprachlich auf ein Studium in einer bestimmten Fachrichtung vor.

Wer die Feststellungsprüfung am Ende besteht, darf anschließend ein Studium aufnehmen. Aber Vorsicht: Es gibt unterschiedliche Vorbereitungskurse und Feststellungsprüfungen für Fachhochschulen und Universitäten und es gibt unterschiedliche fachliche Schwerunkte z.B. für geisteswissenschaftliche Studiengänge, technische Studiengänge oder medizinische Studiengänge. Mit einer bestandenen Feststellungsprüfung für Universitäten kann man auch an einer Fachhochschule studieren – aber nicht umgekehrt. Und mit einem Studienkollegskurs für medizinische Studiengänge kann man zum Beispiel kein Studium für Bauingenieurswesen beginnen.

Nicht alle Studienkollegs bieten die Prüfungen für beides, also für Fachhochschulen und Universitäten an. Eine Übersicht findet sich unter http://www.studienkollegs.de/Kontaktdaten.html.

Außerdem gibt es zwei Sonderregelungen, die aber nicht immer funktionieren: Bei sehr guten Leistungen kann die Feststellungsprüfung an manchen Studienkollegs bereits nach einem halben Jahr abgelegt werden. Und manche Studienkollegs bieten die Feststellungsprüfung unter besonderen Bedingungen auch ohne den Vorbereitungskurs (als „externe Prüfung“) an – das bedeutet natürlich, dass trotzdem viel für diese Prüfung gelernt werden muss, allerdings kann das eine Alternative sein, wenn nicht genug Plätze für einen Vorbereitungskurs vorhanden sind, was zur Zeit überall der Fall ist.


Welche Chancen bietet mir das Studienkolleg Nordhausen (Thüringen)?

Für Thüringen (also auch für Weimar) ist das Studienkolleg Nordhausen zuständig, es bietet Kurse und Prüfungen sowohl für Studiengänge an Fachhochschulen, als auch an Universitäten an. Grundsätzlich berechtigt eine erfolgreiche Feststellungsprüfung aber zum Studium überall in Deutschland.

Ein Platz an einem Studienkolleg ist leider auch nicht ganz einfach zu bekommen und von Studienkolleg zu Studienkolleg (bzw. Bundesland zu Bundesland) unterschiedlich. Die folgenden Informationen beziehen sich also auf die Situation am Studienkolleg Nordhausen, das für die Universitäten im Bundesland Thüringen zuständig ist.

Um an einem Studienkolleg einen Kurs zu absolvieren, müssen sich die Interessenten erst an einer Hochschule um einen Platz in dem Studiengang bewerben, in dem sie studieren möchten. Die Hochschule prüft die Bewerbung – wenn der_die Bewerber_in z.B. ein syrisches Abitur mit 65% der Punkte und deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweist, erfolgt in einem ansonsten „zulassungsfreien“ Studiengang (Informationen dazu findest du hier) wahrscheinlich eine „bedingte Zulassung“. Das heißt, dass die Person zum Studium zugelassen ist – aber unter bestimmten Bedingungen. Diese sind in unserem Beispiel vermutlich der Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau C1 mit der Sprachprüfung DSH-2 und der Besuch eines Studienkollegs. Die fehlenden Sprachkenntnisse sind in diesem Fall kein großes Problem, weil der Unterricht der Studienkollegs auch Deutsch-Kurse beinhaltet.

Diese „bedingte Zulassung“ der Hochschule ist aber die Voraussetzung, um an der Aufnahmeprüfung des Studienkollegs Nordhausen teilnehmen zu können – außerdem müssen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachgewiesen werden. In Nordhausen finden zwei Mal im Jahr (ca. Ende Januar und Ende August) Aufnahmetests statt. Bei ihnen werden je nach fachlichem Schwerpunkt Deutschkenntnisse und manchmal auch Mathekenntnisse geprüft. Auf der Website des Studienkollegs Nordhausen finden sich auch mehr Informationen und Beispielprüfungen (https://www.hs-nordhausen.de/international/staatliches-studienkolleg/studienkolleg-aufnahmetest/).

Leider wurden die Plätze an den Studienkollegs in den letzten Jahren kaum erhöht. Beim Studienkolleg Nordhausen kommen auf 50 Studienplätze deshalb zurzeit mehrere hundert Bewerber – es ist also sehr schwer, bei der Aufnahmeprüfung einen Platz zu bekommen. Wichtig sind Deutsch-Kenntnisse (B1) und gute Schulkenntnisse – eine Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung lohnt sich also. … (wonach wird ausgewählt? Qualifikation?)

Schüler an einem Studienkolleg haben Anrecht auf Schüler-Bafög. Das heißt, sie können vom Bafög-Amt genug Geld bekommen, um zu leben. Das Schüler-Bafög muss nicht zurückgezahlt werden und ist unabhängig vom Bafög während eines Studiums.


Wie bekomme ich eine Zulassung ohne (Original-)Dokumente?

Eigentlich sind für eine Bewerbung Originaldokumente über den Schulabschluss und – wenn vorhanden – das vorherige Studium nötig. Viele Geflüchtete haben aber keine Originale, sondern nur Kopien oder Fotos und manchmal auch gar keine Dokumente.

In diesen Fällen müssen die Hochschulen – je nachdem, welche Daten vorhanden sind – individuell versuchen, die Bildungsbiografie zu rekonstruieren und durch Prüfungsverfahren zu belegen. Die genauen Verfahren hierzu sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, teilweise auch von Hochschule zu Hochschule. Wichtig ist, dass jede Hochschule mindestens ein Verfahren anbieten muss, wie Geflüchtete auch ohne vollständige Originaldokumente die Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können.

Ein wichtiger Teil dieser Verfahren ist oftmals der „TestAS“. Der TestAS ist eigentlich als Test entwickelt, um selbst einschätzen zu können, um man genug Vorwissen für ein Studium in Deutschland hat. Er ist also keine Art von Zugangstest, sondern unverbindlich.

Trotzdem erkennen manche Hochschulen die Ergebnisse bei einem TestAS an, wenn es sonst keine Möglichkeiten gibt, die Hochschulzugangsberechtigung zu überprüfen – zum Beispiel, weil Bewerber wegen ihrer Flucht keine Dokumente mehr besitzen. Auch der TestAS ist ein anspruchsvoller Test. Er besteht aus einem Sprachtest, einem „Kerntest“ und einem Fachmodul, das von dem Studienfach abhängt, für das man sich interessiert. Die möglichen Fachmodule sind 1. Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften, 2. Ingenieurswissenschaften, 3. Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften und 4. Wirtschaftswissenschaften. Der Test kann auf Deutsch, Englisch und seit kurzem auf Arabisch angeboten werden – man sollte jedoch vorher bei der entsprechenden Hochschule nachfragen, ob sie auch einen englischen oder arabischen TestAS akzeptiert!

Leider gibt es nur im Jahr nur ca. 3 Termine, zu denen der TestAS abgelegt werden kann (Februar, April, Oktober). Testzentren gibt es in allen größeren Städten – an manchen Orten wird der Termin im Oktober jedoch nicht angeboten. Die nächsten Prüfungsstellen von Weimar aus sind Erfurt (kein Test im Oktober) und Jena (Test auch im Oktober). Der TestAS ist für geflüchtete Menschen fast immer kostenlos – auch für Geflüchtete, die noch im Asylverfahren stecken und auch für Geduldete. Mehr Informationen dazu, zu den Inhalten des Tests und zu den Terminen gibt es auch dieser Website. Zur Vorbereitung auf den TestAS gibt es ein Heft mit Beispielfragen in allen drei Sprachen des TestAS, das auch online auf deutsch und arabisch verfügbar ist.


Weiterführende Links

Hochschulzugang für Flüchtlinge – aktuelle Regelungen in den Bundesländern (herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung, August 2015)

Übersicht über die Kurse und Prüfungsarten an Studienkollegs

Übersicht über die Studienkollegs in Deutschland

Staatliches Studienkolleg Nordhausen