Bevor ein Studium an einer deutschen Hochschule begonnen werden kann, muss erst einmal geklärt werden, ob die nötigen Voraussetzungen vorhanden sind. Alle hier genannten Informationen gelten in ganz Deutschland, sofern nichts anderes angeführt wird.
Welche Voraussetzungen muss ich beachten?
Es gibt dabei zwei unterschiedliche Arten von Voraussetzungen: Einerseits gibt es grundsätzliche Bedingungen, ohne die niemand ein Studium beginnen kann. Da Hochschulen im Bildungssystem Teil der höheren Bildung sind, können nur Menschen studieren, die eine bestimmte Vorbildung haben. Für Deutsche ist das das Abitur bzw. das Fachabitur. Da Migranten (besonders Flüchtlinge) in der Regel ihre bisherige Bildung (Schule, evtl. Hochschule) im Ausland absolviert haben, müssen ihre ausländischen Abschlüsse als gleichwertig anerkannt werden – mehr dazu unten. Außerdem können aber – je nach Fach und Hochschule – zusätzliche Bedingungen hinzukommen (sogenannte „Zulassungsbeschränkungen“). Das trifft vor allem bei Studiengängen (d.h. Fächern) zu, die mehr Menschen studieren wollen, als es Plätze gibt. Wer Medizin studieren möchte, braucht (auch) in Deutschland meistens sehr gute Noten im Abitur (bei Deutschen) bzw. im Abschlusszeugnis der entsprechenden Schule (bei ausländischen Schulabschlüssen). Dieses Verfahren heißt Numerus Clausus oder NC – hier wird ein Durchschnitt aus allen Noten errechnet. Manchmal haben die Hochschulen auch eigene Verfahren, bei denen man schlechtere Noten durch Praktika, Arbeitserfahrung, ein gutes Motivationsschreiben oder ein Vorstellungsgespräch ausgleichen kann. Bei eher künstlerischen Fächern gibt es oft Eignungsprüfungen, bei denen zum Beispiel das Zeichnen geprüft wird. Da diese Voraussetzungen von Studiengang zu Studiengang sehr unterschiedlich sind, werden wir hier nur die grundsätzlichen Bedingungen beschreiben, um ein Studium anzufangen. Genaue Informationen zu den besonderen Beschränkungen, die je nach Studiengang dazukommen, stehen meistens im Hochschulkompass, vor allem aber auf der Website der jeweiligen Hochschule. Wenn ihr etwas nicht findet, solltet ihr nicht aufgeben, sondern bei der „Studienberatung“ der Hochschule per Telefon oder Email nachfragen, für die ihr euch interessiert – die sind genau für diese Fragen da! Außerdem könnt ihr immer Freunde und Unterstützer – z.B. das Netzwerk Welcome in Weimar – um Hilfe bitten.
Welche Rolle spielen mein Aufenthaltsstatus und meine Sprachkenntnisse?
Das Recht, an einer Hochschule zu studieren, hängt nicht vom Pass oder Aufenthaltstitel ab!
Alle Menschen, die legal in Deutschland sind (egal ob mit einer Aufenthaltsgenehmigung, einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung und so weiter…) dürfen grundsätzlich studieren – wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind!
Eine wichtige Anforderung besteht in sprachlichen Fähigkeiten: Ohne sehr gute Sprachkenntnisse darf man nicht studieren. Die Situation ist hier von Bundesland zu Bundesland etwas verschieden [1]. Für Studiengänge, die auf Deutsch oder teilweise auf Deutsch sind, wird aber oftmals ein Nachweis des Sprachniveaus DSH-2 oder ähnliches verlangt (das entspricht C1). Nur für rein englischsprachige Studiengänge sind keine oder kaum Deutschkenntnisse nötig, dafür muss aber oftmals ein Englisch-Test gemacht werden (z.B. TOEFL) – alternativ reicht manchmal der Nachweis, dass bereits ein komplettes Bachelorstudium auf Englisch studiert wurde.
Es lohnt sich hier immer, bei der einzelnen Hochschule nachzufragen! Die Bauhaus-Universität Weimar setzt für alle deutschsprachigen Studiengänge ein DSH-2 bzw. C1-Niveau voraus.
Die dritte große Voraussetzung für ein Studium in Deutschland ist die sogenannte „Hochschulzugangsberechtigung“.